Platzordnung




Das Vereinsgelände ist immer in einem gepflegten Zustand zu halten.
Abfälle und Müll sind von jedem Mitglied in eigener Verantwortung zu beseitigen (Müll ist
mit nach Hause zu nehmen). Es dürfen keine Rückstände auf dem Gelände verbleiben.
Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass auch nicht von ihm verursachter,
vorgefundener Müll entfernt wird. Dafür liegen im Container Müllbeutel bereit.

Zwecks einer permanenten Rasenpflege muss dieser einmal pro Woche gemäht werden,
wozu jedes aktive Mitglied verpflichtet ist. Das aktive Mitglied hat die Möglichkeit, sich
„seinen“ Termin laut einer vorgegebenen Terminliste auszusuchen und sich dafür
einzutragen. Ist ein Mitglied zu „seinem“ Termin verhindert, muss er selbst für Ersatz
sorgen.

Betritt ein Mitglied den Platz, so hat er sich vor dem Einschalten der Sendeanlage zu
vergewissern, dass kein anderes Mitglied auf dem Gelände die gleiche Frequenz benutzt.
Das Fahren auf dem Gelände ist nur mit funkferngesteuerten Fahrzeugen mit
Elektromotoren erlaubt. Das Fahren mit Verbrennerfahrzeugen ist strengstens untersagt.

Gegenseitige Rücksichtnahme sollte selbstverständlich sein.
kann dem Mitglied die Benutzung des Geländes untersagt werden.
Sobald die Bahn gesperrt ist (z.B. wegen Wartungsarbeiten), ist jegliche Benutzung
untersagt.

Die Benutzung des Geländes ist für Nichtmitglieder verboten. Eine ausnahmsweise
Gestattung erfolgt nur durch den Vorstand und ist nur in Anwesenheit eines
Clubmitgliedes zulässig. Den Weisungen der Mitglieder ist Folge zu leisten.

Die Benutzung des Geländes bzw. der Bahn erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung wird
ausgeschlossen.
Im Interesse aller Mitglieder wird appelliert, diese Platzordnung strikt einzuhalten.
Mitglieder, die sich nicht an diese Platzordnung halten, können im Wiederholungsfalle aus
dem Verein ausgeschlossen werden.


Der Vorstand


Hier gibt es die Platzordnung als PDF.